Hartz IV: Die Hartz-IV-Leistungen werden angehoben. So steigt der Regelsatz von 351 auf 359 Euro im Monat. Entsprechend profitieren auch Bezieher von Grundsicherung im Alter beziehungsweise Sozialhilfe.
Krankenversicherung: Der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt am 1. Juli von 15,5 Prozent auf 14,9 Prozent.
Meister-Bafög: Die Meister-Bafög genannte Förderung von Fortbildung wird ausgeweitet. Erzieher, Altenpfleger und Existenzgründer werden künftig stärker unterstützt. Bei einem Abschluss wird nun ein Teil des Darlehens erlassen.
Kurzarbeitergeld: Vom 1. Juli an zahlt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 24 Monate lang Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten in Betrieben in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ab dem sieben Monat übernimmt sie auch die kompletten Sozialversicherungsbeiträge für die Kurzarbeiter.
Rente: Die 20 Millionen Rentner in Deutschland erhalten vom 1. Juli an mehr Geld. Im Westen steigen die Altersbezüge um 2,41 Prozent, im Osten um 3,38 Prozent.
Hausarztmodell: Alle gesetzlichen Kassen müssen vom 1. Juli an ein solches Modell anbieten. Dabei verpflichten sich Versicherte, statt zum Facharzt zuerst zum Hausarzt zu gehen. Dafür gibt es Vorteile, beispielsweise den Erlass der Praxisgebühr.
Handy-Auslandstarife: Die maximalen Kosten für die Handy-Nutzung im EU-Ausland sinken am 1. Juli nochmals. So darf ein Anruf nur noch 51 Cent pro Minute kosten, eine SMS 13 Cent. Das Annehmen von Anrufen darf nicht mehr als 22,6 Cent kosten.
Handy-Notruf: Wer mit dem Handy Polizei oder Feuerwehr ruft, muss nun eine funktionierende SIM-Karte in seinem Mobiltelefon haben. Bisher waren Notrufe auch ohne Karte möglich.
Energieausweis: Vom 1. Juli an müssen auch Nicht-Wohngebäude einen Energieausweis haben, also etwa Büroimmobilien oder Behördensitze. Der Ausweis war bisher nur Pflicht für Wohngebäude.
Kfz-Steuer: Die Kfz-Steuer richtet sich künftig nicht mehr allein nach dem Hubraum, sondern teilweise auch nach dem CO2-Ausstoß eines Autos. Von der Umstellung profitieren vor allem die Käufer von kleinen und mittleren Autos. Den neuen Tarifen zufolge, die nur für Neuwagen und nicht für gebrauchte Autos gelten, werden bei Benzinern für je 100 Kubikzentimeter Hubraum zwei Euro Steuer fällig, bei Dieselfahrzeugen 9,50 Euro. Zudem müssen für je 100 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer noch einmal zwei Euro gezahlt werden. Dabei bleibt allerdings ein CO- Ausstoß von bis zu 120 Gramm zunächst steuerfrei. 2012 sinkt dieser Wert auf 110 Gramm und 2014 auf 95 Gramm .