Männerdämmerung
" In den USA gibt es viele Männer, die nicht allein mit einer Frau in den Firmenaufzug steigen". So der Personaldirektor einer grossen Zeitarbeitsfirma aus Hessen. Zehn Jahre lang war er in amerikanischen Unternehmen tätig. "Ich hatte selbst Kollegen, die das nicht gemacht haben", erinnert er sich. Von mehreren weiteren Kollegen hat er es gehört. "Die blieben draußen stehen oder stiegen vor ihrem eigentlichen Ziel aus", sagt er.
So zu lesen auf den Seiten des jobboards www.monster.de in der Rubrik Ratgeber .
Und so erfährt man auch gleich weiter: "Um über jeden Zweifel erhaben zu sein. Denn in den USA kann schon ein zu langer Augenkontakt eine Klage wegen sexueller Belästigung nach sich ziehen. Ein republikanischer Abgeordneter trat wegen E-Mail-Anzüglichkeiten zurück. Der Trainer und Präsident einer New Yorker Basketballmannschaft musste 11,6 Millionen Dollar Schadensersatz an eine von ihm belästigte Mitarbeiterin zahlen. Und in Texas wurde ein Vierjähriger vorübergehend von der Vorschule suspendiert, weil er einer Erzieherin an die Brust gefasst hatte".
Also meine Herren, bleiben wir mal wieder am Boden, lassen frische Luft ins Oberstübchen und beruhigen wir uns wieder…
Kommen wir doch gern noch mal zurück auf besagten Firmenaufzug, denn im Umkehrschluss: Es gibt viele Frauen, die nicht gemeinsam mit einem Mann in den Fahrstuhl steigen. Niemand teilt gern ein Territorium - genannt Fahrstuhl - in einer Abmessung von 3 x 2 Metern, mit irgendwelchen Mitmenschen, die einem noch dazu unter Umständen richtig auf die Pelle rücken.
Ergo - nicht immer ist es schlüssig, ein Feindbild zu kreieren, um dann aus einer vorgeblich unterlegenen Position eine Art Verteidigungsdiskurs zu führen!
Sexuelle Belästigung war vom 1. September 1994 bis zum 18. August 2006 laut dem Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Beschäftigtenschutzgesetz - BeSchG) "jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt"
In der Europäischen Union ist, ausgehend von einem Vorschlag der Europäischen Kommission, sexuelle Belästigung folgendermaßen definiert:
Wenn ein geschlechtsbezogenes Verhalten, das sich in verbaler, nichtverbaler oder physischer Form äußert, die Verletzung der Würde einer Person oder die Schaffung eines durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Herabsetzungen, Demütigungen, Beleidigungen oder Verstörungen geprägten Umfelds bezweckt oder bewirkt.
Um es auf die Spitze zu treiben: Für Recruiter und Personaler zweifellos ein hartes Brot. Wer denn nun feststellen möchte, ob der/die Bewerber/in einen steten Blick, eine innere Ruhe aufweist, der hat möglicherweise schlechte Karten. Das könnte auch schon als Gier verstanden werden. Daher der gut gemeinte Rat an Personaler: Suchen Sie einen Fixpunkt in Ihrem Büro, z. B. das Bild der Gattin auf dem Schreibtisch und klammern Sie den Blick daran fest. Selbst wenn´s schwer fällt. Auch auf die Gefahr hin, dass der Bewerber/in nach dem Gespäch den Eindruck mitnimmt, sie seien ein wenig zerstreut, introvertiert oder möglicherweise
garnicht interessiert und Ihnen anschliessend noch den Garaus macht wegen Verstosses gegen das AGG .
Übrigens empfehle ich allen, die es besser wussten und geschwiegen haben, den neuen Bestseller von Katharina Münk "Hohenflüge und Höllenfahrten" , einer erprobten Chefsekretärin, die sich in Sachen Fahrstuhl nun wirklich auskennt ...
Ihre Tess