Liebe Leserin, lieber Leser,
in der Kürze liegt die Würze - und manchmal auch die
Schwierigkeit. Das gilt unter anderem für die Bildung
von Verbformen. "Schreib" oder "schreibe" ich jemandem
einen Brief? "Nascht" oder "naschst" du schon wieder
von den Süßigkeiten? Wir nehmen in diesem Newsletter
sowohl die 1. als auch anschließend die 2. Person
Singular des Indikativs Präsens genauer unter die Lupe
und verraten Ihnen, wo Sie sich kurzfassen müssen, wo
eine Verkürzung freigestellt ist und wo Sie nichts
weglassen dürfen.
Um das Bild zu vervollständigen, haben wir schließlich
noch nachgeschlagen, wie es sich mit Verkürzungen der
Verbformen in der 1. und 3. Person Plural verhält:
"Schreien" oder "schrein" wir vor Begeisterung über das
Tor, "schrieen" oder "schrien" die Zuschauer vor Empörung
laut auf?
Gute Unterhaltung !
Was Sie schon immer wissen wollten
"ich schreibe" oder "ich schreib"
Insbesondere bei Verben ist im heutigen Sprachgebrauch eine
deutliche Tendenz zu möglichst kurzen, ökonomischen Formen
zu beobachten. Das beginnt schon im Indikativ Präsens. In
der ersten Person ist das Endungs-e grundsätzlich fakultativ.
In Dialekten und in der Umgangssprache wird dabei auch keine
Rücksicht darauf genommen, auf welchen Laut der Stamm des
Verbs endet: "ich ruf (statt: rufe) dich an"; "ich komm (statt:
komme) gleich". In der Standardsprache wird das Endungs-e
vorrangig dann weggelassen, wenn der Verbstamm auf einen Vokal
oder auf "r", "l", "n" oder "m" endet: "ich droh, ich fahr,
ich stell, ich renn, ich komm". Übrigens: Ein solches nicht
vorhandenes "e" wird nicht durch einen Apostroph ersetzt.
Bei Verben auf "-eln" wird in der Regel das "e" dieser Silbe
weggelassen: "ich sammle (statt: sammele)", "ich wechsle (statt:
wechsele) das Geld", "ich schummle (statt: schummele) nicht!".
Das Endungs-e ist in solchen Fällen allerdings obligatorisch.
Formen wie "ich sammel" oder "ich wechsel" kommen zwar in der
Alltagssprache vor, gelten aber als nicht standardsprachlich.
Verben auf "-ern" wie "blättern", "schlenkern" behalten das
"e" dieser Silbe dagegen gewöhnlich bei: "ich blättere", "ich
schlenkere".
Hätten Sie's gewusst?
"du nascht" oder "du naschst"
Der Wegfall des "e" in der Endung der 2. Person Singular (du)
des Indikativ Präsens ist uns heute sowohl in der Umgangssprache
als auch in der Standardsprache vertraut: "du hörst", "du wäschst",
"du kommst" usw. Wohl kaum jemand käme auf die Idee, Formen wie
"du beweisest" oder "du entkommest" noch zu verwenden. Bei Verben
auf "-t" oder "-d" bleibt das "e" allerdings auch heute noch
erhalten: "du findest", "du gestaltest" etc. Das gilt jedoch nicht,
wenn der Vokal des Verbs wechselt: "raten" - "du rätst",
"einladen" - "du lädst ein".
Manchmal kommt man bei der Verkürzung der Verb-Endung in der
2. Person Singular in Versuchung, aus lautlichen Gründen zu viel des
Guten zu tun. Das Weglassen des "s" nach "sch" in Formen wie "du
wäscht", "du nascht", "du wischt" ist in der Standardsprache nicht
zulässig. Richtig muss es heißen: "du wäschst", "du naschst",
"du wischst".
Vorsicht auch bei Verben, deren Stamm auf "-t" endet. Hier wird das
"t" aus lautlichen Gründen im Schriftbild gern versehentlich unter
den Tisch fallen gelassen: Dabei entstehen nicht korrekte Formen
wie "du hälst" (halten), "du flichst" (flechten). Richtig sind hier
aber nur die Formen "du hältst", "du flichtst". Lediglich beim Verb
"bersten" wird in der 2. Person Singular die phonetisch vereinfachte
Form "du birst (statt: birst-st)" verwendet: "Du birst ja vor Stolz!"
Zugegebenermaßen handelt es sich hier um eine Verbform, die uns im
sprachlichen Alltag so gut wie nie begegnen wird. Aber man kann ja
nie wissen ...
Für Sie nachgeschlagen
wir, sie schreien / schrein, schrieen / schrien
Das e der Endung -en in der 1. und 3. Person Plural Indikativ des
Präsens Aktiv sowie des Konjunktivs I kann nach Vokal oder "h"
wegfallen; dies geschieht vor allem in der Literatur aus vers- und
satzrhythmischen Gründen und in der (gesprochenen) Umgangssprache.
Nach -"ie" wird es nicht geschrieben, es fällt also in der 1. und 3.
Person Plural Indikativ des Präteritums Aktiv sowie des Konjunktivs II
und im Partizip II weg:
wir (sie) schrien (statt: schrieen),
wir (sie) fliehn / flohn / flöhn (statt: fliehen / flohen / flöhen);
wir (sie) knien, schrien.
In diesen Fällen wird kein Apostroph gesetzt.
Noch Fragen?