Gesundheit
Bundestag billigt Gesundheitsreform
Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag die Gesundheitsreform gebilligt. Nun muss
am 16. Februar noch der Bundesrat zustimmen. Dann ist der Weg frei für eines der
wichtigsten Reformvorhaben der Bundesregierung: die nachhaltige Sicherung eines
leistungsfähigen, solidarischen und finanzierbaren Gesundheitswesens.
"Wir bauen das Gesundheitswesen um, damit es auch in Zukunft gute Leistungen für
alle Menschen zu bezahlbaren Preisen erbringen kann, sagte
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vor der Verabschiedung der Reform im
Deutschen Bundestag.
Schmidt zeigte sich überzeugt, dass die Reform wie geplant zum 1. April in Kraft
treten kann. Als großen sozialpolitischen Durchbruch bezeichnete die Ministerin,
dass künftig niemand mehr ohne Krankenversicherungsschutz sein wird.
Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-WSG) sieht grundlegende Reformen der gesetzlichen und der privaten
Krankenversicherung vor.
Das Gesundheitssystem wird neu strukturiert und wettbewerbsorientierter
ausgestaltet zum Nutzen aller Bürgerinnen und Bürger. Denn es sieht deutlich mehr
Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten als bisher vor. Das sorgt für mehr Qualität,
Transparenz und Wirtschaftlichkeit in der medizinischen Versorgung.
Erstmals sind mit einer Gesundheitsreform weder verschärfte Zuzahlungsregelungen
noch Einschnitte bei den Leistungen verbunden. Im Gegenteil: Mit der Reform
werden bestehende Versorgungslücken geschlossen.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Versicherungsschutz für alle: Über 200.000 Menschen sind derzeit ohne
Versicherungsschutz. Erstmals in der deutschen Sozialgeschichte besteht ab 2009
für alle Bürgerinnen und Bürger die Pflicht und das Recht, sich zu versichern:
und das zu bezahlbaren Beiträgen.
Wer den Versicherungsschutz früher verloren hat, kehrt in seine letzte
Versicherung zurück. Das gilt gleichermaßen für die gesetzliche wie die private
Krankenversicherung.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt die Versicherungspflicht
bereits ab dem 1. April 2007.
Versicherte, die der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, können
sich ab dem 1. Juli 2007 ohne Risikoprüfung und -zuschläge wieder privat
versichern. Das heißt, die Prämien dürfen sich nur aufgrund Alter und Geschlecht
unterscheiden.
Die Versicherung erfolgt zunächst im Standardtarif. Ab dem 1. Januar 2009 muss
die PKV einen neuen Basistarif zu erheblich verbesserten Bedingungen anbieten.
Dieser muss die Versorgung sicherstellen, darf nicht abgelehnt werden und
schließt eine Risikoprüfung aus.
Medizinische Versorgung auf hohem Niveau
Jeder erhält auch künftig die notwendige medizinische Versorgung unabhängig von
Alter, Wohnort und Einkommen. Der medizinische Fortschritt kommt allen zugute. Wo
es notwendig ist, wird die medizinische Versorgung ab dem 1.April 2007 sogar
ausgebaut.
In allen Versorgungsbereichen gilt künftig der Grundsatz: Prävention vor
Behandlung, Reha und Pflege.
Krankenhäuser übernehmen die ambulante Behandlung für Patienten mit
seltenen oder schweren Krankheiten wie Krebs, Mukoviszidose oder Aids. Sie
sind dafür oft besser ausgerüstet als die Arztpraxen.
Empfohlene Impfungen, Mutter- oder Vater-Kind-Kuren werden
Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sterbende und schwerstkranke Menschen sollen in Würde sterben können und
möglichst wenig Schmerzen erleiden müssen. Deshalb werden für ihre
Versorgung so genannte Palliativ Care Teams aus ärztlichem und
pflegerischem Personal zugelassen. Insbesondere wird die Versorgung
schwerst- und sterbenskranker Kinder in Kinderhospizen verbessert.
Vor allem ältere Menschen sollen nach einem Unfall oder einer Krankheit
weiter nach ihren eigenen Vorstellungen den Alltag gestalten können. Wo es
nur geht, soll ihnen das Pflegeheim erspart werden. Diese Menschen haben
künftig einen Rechtsanspruch auf ambulante und stationäre Rehabilitation.
* Die zumeist älteren Menschen, die in Wohngemeinschaften oder anderen neuen
Wohnformen leben, erhalten einen Rechtsanspruch auf häusliche
Krankenpflege.
Ressourcen bestmöglich einsetzen
Eines der wichtigsten Reformziele besteht darin, die Mittel der
Krankenversicherung effizient und zielgenau zu verwenden. Über-, Unter- und
Fehlversorgungen sollen vermieden werden. So sollen zum Beispiel überflüssige
Mehrfachuntersuchungen reduziert werden.
Neue Arzneimittel müssen sich künftig einer Kosten-Nutzen-Bewertung stellen.
Teure oder spezielle Arzneimittel dürfen Ärzte nur dann verordnen, wenn sie
vorher eine Zweitmeinung einholen. Diese zweite Meinung erteilen fachlich
besonders ausgewiesene Kollegen oder Kolleginnen.
Gerade die Arzneimittelpreise gehören zu den kostentreibenden Faktoren im
Gesundheitswesen. Deshalb wird dieser Bereich stärker für den Wettbewerb über
Ausschreibungen geöffnet. Den Krankenkassen wird es leichter gemacht, mit den
Herstellern günstigere Preise zu vereinbaren.
Eigenverantwortung steigt
Versicherte, die selbst etwas für ihre Gesundheit tun, zum Beispiel mit
Vorsorgeuntersuchungen, sollen von ihrer Krankenkasse dafür belohnt werden.
Gleiches gilt für Versicherte, die im Krankheitsfall eine optimierte
Versorgungsform, zum Beispiel ein integriertes Versorgungsangebot, in Anspruch
nehmen.
Für chronisch Kranke gilt ab dem 1. Januar 2008: Die Zuzahlung wird dann auf ein
Prozent begrenzt, wenn vor der Erkrankung regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen
wahrgenommen worden sind.
Die Kosten von Folgeerkrankungen aufgrund nicht notwendiger medizinischer
Eingriffe tragen die Krankenkassen nicht mehr. Das betrifft Schönheitsoperationen
oder etwa Piercings.
Der Gesundheitsfonds: Beiträge und Steuermittel
Der Gesundheitsfonds startet zum 1. Januar 2009. In ihn fließen die Beiträge von
Arbeitgebern und Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen ein, außerdem
Steuermittel. Die Krankenkassen-Beiträge werden in Zukunft im ganzen Bundesgebiet
einheitlich festgesetzt.
Aus dem Fonds erhalten die Kassen künftig für ihre Versicherten eine
Grundpauschale. Kassen mit überdurchschnittlich vielen älteren und kranken
Versicherten bekommen einen Zuschlag. Damit haben sie im Wettbewerb keine
Nachteile gegenüber anderen Kassen.
Das neue Finanzierungssystem macht das Leistungs- und Kostenmanagement der
Krankenkassen transparent. Eine Krankenkasse, die besser wirtschaftet, kann ihren
Versicherten finanzielle Vergünstigungen oder Beitragsrückerstattungen gewähren.
Kommt eine Krankenkasse mit den zugewiesenen Mitteln nicht aus, wird sich zuerst
bemühen, die Versorgung kostengünstiger zu organisieren. Reicht auch dies nicht,
kann sie von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen, der jedoch ein
Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen darf
(Überforderungsklausel).
Zusatzbeiträge bis zu acht Euro werden ohne Einkommensprüfung erhoben. Für die
Versicherten wird damit erkennbar, wie leistungsfähig ihre Krankenkasse ist. Jede
Kasse, die einen Zusatzbeitrag erhebt, muss ihre Mitglieder darauf hinweisen,
dass sie umgehend zu einer anderen Kasse wechseln können.
Steuergeld für Aufgaben der Gesellschaft
Ab 2008 werden schrittweise Steuermittel für so genannte versicherungsfremde
Leistungen der Kassen eingesetzt. Dies sind zum Beispiel das Mutterschaftsgeld,
verschiedene Leistungen während einer Schwangerschaft sowie Krankengeld bei der
Betreuung eines kranken Kindes.
Der Gedanke dahinter: Für Aufgaben der gesamten Gesellschaft sollen nicht mehr
allein die Beitragszahlerinnen und zahler aufkommen. Steuererhöhungen dafür hat
die Bundesregierung für diese Legislaturperiode ausdrücklich ausgeschlossen.
Mehr Wettbewerb
Künftig haben die Versicherten die Wahl: zwischen den leistungsfähigsten
Krankenkassen, den günstigsten Tarifen, der besten Versorgung und verschiedenen
Behandlungsmodellen. Die Krankenkassen bieten Hausarztmodelle und
kostengünstigere Tarife an. Das wird zu mehr Wettbewerb zwischen Kassen,
Ärzteschaft und Apotheken führen.
Die integrierte Versorgung, Hausarztmodelle, Chronikerprogramme und medizinische
Versorgungszentren werden ausgebaut. Das bringt mehr Behandlungsqualität für die
Patientinnen und Patienten. Und sorgt für mehr Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitssystem.
Wettbewerb innerhalb der Privaten
Die Möglichkeit, von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung zu
wechseln, wird verändert. Die PKV, deren Geschäftsmodell von risiko-,
geschlechts- und altersbezogene Faktoren gekennzeichnet ist, bleibt als
Vollversicherung erhalten. Gleichwohl wird sie künftig stärker als bisher kranke
Menschen zu bezahlbaren Preisen versichern. Und es wird mehr Wettbewerb innerhalb
der PKV geben.
Die PKV muss ab dem 1.Januar 2009 einen Basistarif anbieten. Der Basistarif tritt
neben die bestehenden Tarife. Er kann mit Zusatzversicherungen kombiniert werden.
Er ist offen für alle Nichtversicherten, die früher in der PKV waren und für alle
freiwillig Versicherten. Bis zum 30. Juni 2009 können auch die heute schon privat
Versicherten in diesen Tarif wechseln.
Der Basistarif orientiert sich am Leistungsumfang der GKV. Der Beitrag für den
Basistarif darf den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten.
Spezielle Regelungen schützen die Versicherten im Falle von Bedürftigkeit vor
finanzieller Überforderung.
Es gilt ein Kontrahierungszwang. Das bedeutet: Die PKV ist verpflichtet, mit
denjenigen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, einen Vertrag über den
Basistarif abzuschließen. Eine Risikoprüfung ist untersagt. Die Prämien für den
Basistarif dürfen sich also nur aufgrund von Alter und Geschlecht unterscheiden.
Innerhalb der PKV wird eine Übertragbarkeit der Altersrückstellungen
(Portabilität) eingeführt. Das erleichtert den PKV-Versicherten den Wechsel.
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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung