Arbeitslosigkeit oder die berufliche Neuorientierung ist für unlautere Stellenangebote immer wieder der perfekte Nährboden. Die Situation oder auch Notlage vieler wird auf das dreisteste ausgenutzt, es wird gelogen, betrogen, das Blaue vom Himmel versprochen und dabei geht es eindeutig nur darum, andere Menschen in einen Nachteil zu versetzen und/oder Ihnen finanziellen Schaden zuzufügen.
Wir erleben in unserer Tagesarbeit immer wieder aktuelle Erfahrungen Betroffener – äußerst üble Vorgehensweisen, vor denen wir nur eindringlich warnen können:
Wird aus einer Stellenanzeige nicht umfassend klar,
a) welche Tätigkeit angeboten wird,
b) welche konkreten Voraussetzungen, Anforderungen, Leistungen und Qualifikationen erwartet werden,
c) welchen Status das Beschäftigungsverhältnis hat ( z. B. Vollzeit, Teilzeit, Freie Mitarbeit usw)
d) wie die Tätigkeit konditioniert ist, welche Rahmenbedingenen werden angeboten,
e) wer als Ansprechpartner genannt ist oder welche Abteilung bzw. Zuständigkeit angeführt wird,
f) welche Unternehmens-/ Kontaktdaten liegen vor,
g) welchen Informationsgehalt birgt das Stellenangebot hinsichtlich der Unternehmensdarstellung,
h) welche weitergehenden Informationsmöglichkeiten gegeben sind, wie z. B. eine Internetseite des Unternehmens,
Antworten Sie nur auf vollständige Stellenanzeigen. Glaubwürdig sind Stellenanzeigen, wenn aus ihnen deutlich die vorab beschriebenen Informationen hervorgehen und erfüllt werden.
Finger weg, wenn Sie dem Angebot nicht trauen, Finger weg von nebulösen und vagen Stellenangeboten. Seriöse Anbieter haben nichts zu verbergen. Im Gegenteil, sie haben ein enorm hohes Interesse daran, bereits im Vorfeld so viele Informationen wie möglich zu geben, um allen Bewerbern und Interessenten eine möglichst klare eigene Einschätzung zu ermöglichen, ob es sinnvoll ist, sich auf die Stelle zu bewerben.
Bei anonymen Anbietern sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen: Oft werden in den Anzeigen keine Firmennamen, sondern nur Chiffrenummern, Postfachadressen oder Mobilfunknummern angegeben.
Wenn eine Tätigkeit verschleiert beschrieben wird, sodass nicht nachvollziehbar ist, wie das Geld – und das nicht zu wenig! - verdient werden kann, wenn nicht gesagt wird, welche Voraussetzungen Interessenten für den Job erfüllen sollen, der Kontakt nur per e-Mail besteht, sollte immer von einem unseriösen Anbieter ausgegangen werden, Grundsätzlich gilt: Niemand hat etwas zu verschenken. Je verlockender das Angebot, desto misstrauischer sollte man sein.
So wie es in jeder Branche seriöse und solide Unternehmen gibt, haben Sie es im Arbeitsmarkt zunehmend auch mit mit "schwarzen Schafen" zu tun. Insbesondere im Bereich der privaten Arbeitsvermittlung und Personaldienstleistung werden wir in letzter Zeit immer wieder mit Bewerberklagen konfrontiert. Die Aussagen reichen von "es gab kein konkretes Arbeitsangebot, es werden offensichtlich nur Bewerberdaten gesammelt" oder "die erste Frage galt dem Vermittlungsgutschein", bzw. "meine Unterlagen wurden eingefordert und dann habe ich nie wieder etwas gehört."
Das folgende Beispiel soll Ihnen vermitteln, wie betrügerische Vermittler vorgehen:
Die Stellenanzeige „Bürokraft/ TZ/ Vormittag gesucht“ veranlasste einige hundert arbeitssuchende Bewerberinnen, die Ihre Kinder in den Vormittagsstunden gut im Kindergarten aufgehoben wussten, zu einer Bewerbung. Am Ende blieb nur Wut, Enttäuschung und Verzweifelung.
Was war passiert?
Allen Bewerberinnen wurde nach Eingang der Bewerbung bereits sehr zeitnah versichert, die Nummer 1, die Favoritin für die Stellenbesetzung zu sein, die Qulifikation etc. stimme, alles im Einklang. Allen Bewerberinnen wurde ein konkretes Einstellungsdatum genannt, ein sehr attraktiver Verdienst, der ganz eindeutig über den üblichen Gehaltsbandbreiten für eine solche Aufgabe lag, wurde zugesichert. Ein konkreter Arbeitsbeginn wird in Aussicht gestellt. Der Vermittler versichert der Bewerberin, daß ihn beauftragende Unternehmen habe ihm volles Vertrauen hinsichtlich seines Bewerber - Vorschlages signalisiert habe.
Allerdings - sei da noch ein Punkt, der sehr zeitnah behoben werde müsse, dem künftigen Arbeitgeber könne man auf keinen Fall die vom Bewerber vorgelegte Bewerbungsmappe einreichen. Sie entspreche nicht den dort im Unternehmen üblichen "Formalen Bedingungen" und sei überdies nicht sehr ansprechend aufgebaut. Ausserdem müssten noch einige Punkte in der Bewerbungsmappe "nachgepflegt" werden. – Nun wird dem Bewerber unterbreitet - immerhin gilt es keine Zeit zu verlieren - von einem sehr erfahrenen Bewerbungs-Mappen-Service die Unterlage überarbeiten zu lassen. Das Telefonat wird flugs geführt, "da haben wir Glück gehabt, dass passt gerade noch mal rein, Ihre Unterlage wird pünktlich fertig sein, natürlich koste eine unter Zeitdruck erstellte Mappe einen kleinen Zuschlag."
Aber kaum eine Bewerberin nimmt in diesem Moment von dem Angebot Abstand. Ist es doch der Türöffner zum neuen Job.
89,-- Euro werden am Ende fällig, dafür gibt es eine kleine und unleserliche, manuell erstellte Quittung.
Als die Bewerberin die fertige Mappe dann erhält und erstaunt nachfragt, wieso der chronologische Aufbau Ihres Lebenslaufes mit der Babypause beginne und darüber hinaus wenig Übereinstimmungen mit Ihrem Leben zeige, das Anscheiben Persönlichkeitsmerkmale und Attriute enthalte, die auf gar keinen Fall zuträfen, gab es auf darauf eine verblüffend klare Aussage: "Sie sind so gut wie eingestellt, vermasseln Sie es jetzt bitte nicht noch! Die Mappe sei eine nach Din-Norm und den Gepflogenheiten im Hause des Auftraggebers individuell mit sehr hohem Aufwand erstellte Unterlage." Hartnäckige Nachfragen, wer denn nun der konkrete Arbeitgeber sei, blieben unbeantwortet. Der Auftraggeber sei in diesem Punkt sehr sensibel und wünsche vorab keine Bekanntgabe seines Unternehmens, das sei auch ein normaler und allgemein anzutreffender Verfahrensablauf
Dieses Beispiel ist nicht etwa von uns erfunden worden sondern hat sich exakt so zugetragen. Die Zahl der Geschädigten kann nur geschätzt werden, erfahrungsgemäss werden bei einer solchen "Ausschreibung" durchaus 100 Bewerber zu den Geschädigten zählen.
Wir überlassen es Ihnen gern, sich ein eigenes Urteil über solche Machenschaften zu bilden.
Zum Verfasser des Artikels:
Helmut Winter ist Geschäftsführer der OfficeManagement GmbH Personalberatung und berät und unterstützt seit über 20 Jahren Unternehmen bei der Besetzung von Führungs- und Spezialistenpositionen.